Rechtsanwalt Josef Weiß
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Ust-IDNr: 62709358211

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V e r k e h r s u n f a l l r e g u l i e r u n g

Der  Straßenverkehr birgt zahlreiche Gefahren und Risiken, die oft juristischen Rat und anwaltliche Vertretung erforderlich machen. Die  Unfallregulierung ist der Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Verkehrsrecht.

Fast alle Haftpflichtversicherer betreiben ein Schadensmanagement und versuchen, den Schaden für die  Versicherung gering zu halten indem sie frühzeitig Kontakt aufnehmen, schnelle und unbürokratische Hilfe anbieten und eigene, nicht unabhängige Gutachter beauftragen. Sie sollten deshalb von Ihrem Recht  Gebrauch machen, auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Rechtsanwalt mit der Regulierung Ihres Unfallschadens zu beauftragen.  Nur so können Sie sicher stellen, dass die Versicherung in allen  Schadenspositionen die Ihnen zustehenden Forderungen begleicht.

Ich erledige für Sie gerne die gesamte im Rahmen der Unfallregulierung anfallende Korrespondenz und unterstütze Sie insbesondere dabei, -  auch bei finanzierten und Leasing-Fahrzeugen - sämtliche Schadenspositionen einschließlich der Ihnen nicht so geläufigen - ggf. auch gerichtlich - durchzusetzen.

Im Falle eines Personenschadens wird häufig übersehen, neben dem  Schmerzensgeld den durch die Verletzung verursachten Ausfall bei der  Hausarbeit geltend zu machen. Die Entschädigung steht Ihnen auch dann  zu, wenn Sie keine Haushaltshilfe beschäftigt haben.

Zu meiner Tätigkeit im Verkehrsrecht gehört es auch, Leistungen aus Versicherungsverträgen, z.B. Kaskoversicherungen geltend zu machen. Auch wenn Sie sich entscheiden, etwa bei unklarer Schuldfrage Ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, können Sie daneben von der  gegnerischen Haftpflichtversicherung verschiedene Schadenspositionen ersetzt verlangen.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstraf- und -verwaltungsrecht konzentriert sich meine Tätigkeit auf:

  • die Beratung und Verteidigung in Verkehrsstrafsachen wie fahrlässige Körperverletzung, Fahrten unter Alkoholeinfluss, Nötigung wegen zu dichtem Auffahren, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort,
  • die Vertretung in Bußgeldverfahren schon ab der polizeilichen Anhörung, z.B. bei Rotlichtverstößen, Fahrzeugmängeln, Geschwindigkeitsverstößen, Abstandsdelikten u.v.m.
  • den Entzug und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Gerne berate ich Sie auch zu allen weiteren Fragen im Verkehrs- und Schadenersatzrecht.