Der Straßenverkehr birgt zahlreiche Gefahren und Risiken, die oft juristischen Rat und anwaltliche Vertretung erforderlich machen. Die Unfallregulierung ist der Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Verkehrsrecht.
Fast alle Haftpflichtversicherer betreiben ein Schadensmanagement und versuchen, den Schaden für die Versicherung gering zu halten indem sie frühzeitig Kontakt aufnehmen, schnelle und unbürokratische Hilfe anbieten und eigene, nicht unabhängige Gutachter beauftragen. Sie sollten deshalb von Ihrem Recht Gebrauch machen, auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Rechtsanwalt mit der Regulierung Ihres Unfallschadens zu beauftragen. Nur so können Sie sicher stellen, dass die Versicherung in allen Schadenspositionen die Ihnen zustehenden Forderungen begleicht.
Ich erledige für Sie gerne die gesamte im Rahmen der Unfallregulierung anfallende Korrespondenz und unterstütze Sie insbesondere dabei, - auch bei finanzierten und Leasing-Fahrzeugen - sämtliche Schadenspositionen einschließlich der Ihnen nicht so geläufigen - ggf. auch gerichtlich - durchzusetzen.
Im Falle eines Personenschadens wird häufig übersehen, neben dem Schmerzensgeld den durch die Verletzung verursachten Ausfall bei der Hausarbeit geltend zu machen. Die Entschädigung steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie keine Haushaltshilfe beschäftigt haben.
Zu meiner Tätigkeit im Verkehrsrecht gehört es auch, Leistungen aus Versicherungsverträgen, z.B. Kaskoversicherungen geltend zu machen. Auch wenn Sie sich entscheiden, etwa bei unklarer Schuldfrage Ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, können Sie daneben von der gegnerischen Haftpflichtversicherung verschiedene Schadenspositionen ersetzt verlangen.
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