Meine Spezialgebiete sind Verkehrsrecht, Mietrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht.
Daneben berate und vertrete ich Sie in allen Rechtsproblemen des Allgemeinen Zivilrechts, die das Zusammmenleben von Menschen mit sich bringt, insbesondere in allen Vertragsangelegenheiten.
Im Kaufrecht stehen neben der Prüfung von Verträgen die ordnungsgemäße Abwicklung, die Gewährleistung im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz und die Sonderregelungen im Vordergrund, die, wie z.B. beim Auto- oder Grundstückskauf für das mobile oder immobile Kaufobjekt gelten.
Im Werkvertragsrecht geht es häufig um verspätete oder nicht ordnungsgemäße Handwerkerleistungen, Haftungsvereinbarungen und -ausschlüsse, Vertragskündigung und Zahlungsvereinbarungen.
Im Nachbarschaftsrecht unterstütze ich Sie im Falle von Grenzstreitigkeiten und jeglichen Beeinträchtigungen Ihrer Rechte gegenüber Eigentümern angrenzender Grundstücke.
Im Schadensersatzrecht mache ich Ihre Ansprüche gegen Schädiger und Versicherungen geltend, wenn Sie durch Straftaten oder sonstige Eingriffe in Ihren Rechten verletzt oder beeinträchtigt wurden. Ich vertrete Sie auch, wenn Sie auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Die Geltendmachung bzw. Abwehr von Unterlassungsansprüchen sind der Gegenstand meiner Tätigkeit, wenn Abmahnungen und Vorwürfe von Marken- oder Urheberrechtsverletzungen z.B. durch Internetnutzung oder Beleidigungen und üble Nachrede im Raum stehen.
|