Dem Einzug von Forderungen kommt wegen der gesunkenen Zahlungsmoral eine immer größere Bedeutung zu. Selbst wenn Sie, oft mit hohem Aufwand, einen Vollstreckungstitel erwirkt haben, heißt das mitunter noch lange nicht, dass Sie damit auch automatisch an Ihr Geld kommen.
Die Realisierung von Forderungen ist häufig mit erheblichen Risiken verbunden. Dies vor allem deshalb, weil ein Schuldner häufig alles versucht, Vermögenswerte noch kurz bevor es zu spät ist, dem Zugriff des Gläubigers zu entziehen. Eine Vorgehensweise nach dem immer gleichen Schema führt oft nicht zum Ziel. Bei der Beauftragung eines Anwalts statt eines Inkassounternehmens bleibt die Bearbeitung Ihrer Forderungsangelegenheit von der außergerichtlichen über die gerichtliche bis zur zwangsweisen Durchsetzung Ihrer Forderung in einer Hand. Das professionelle und vorausschauende Vorgehen eines Rechtsanwalts ist effektiver und vermeidet strukturelle Nachteile, Zeitverluste und Ärger.
Weil es für die Beitreibung von Forderungen keinerlei vom Gesetz vorgegebene Reihenfolge der zur Verfügung stehenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mehr gibt, kommt es umso mehr auf die Erfahrung an, die ich Ihnen als Rechtsanwalt bieten kann. Je nachdem, wie viel Sie über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners wissen, gehe ich dabei jeweils individuell vor und beantrage z.B. eine Forderungspfändung, um die oft lange Bearbeitungsdauer des Gerichtsvollziehers zu umgehen und einen Forderungsausfall durch einen Insolvenzantrag des Schuldners zu vermeiden.
Dabei beachte ich selbstverständlich auch die zahlreichen Änderungen des ab 2013 erheblich geänderten Verfahrens der Zwangsvollstreckung, vor allem hinsichtlich der Zahlungsvereinbarung, der Vermögensauskunft und der möglichen Variationen des Zwangsvollstreckungsverlaufs.
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