Ein Miet- oder Pachtverhältnis ist immer wieder Anlass von Streitigkeiten. Durch rechtzeitigen anwaltlichen Rat verhalten Sie sich von vornherein richtig und können so viele Probleme und Kosten vermeiden.
Ich berate und vertrete Mieter und Vermieter bzw. Pächter und Verpächter in allen Bereichen des Miet- und Pachtvertragsrechts.
Für den Vermieter steht die pünktliche Einhaltung der Mietzahlung und die Erhaltung seines Mietobjekts im Vordergrund. Im Falle einer notwendigen Kündigung ist für ihn vor allem von Belang, den Auszug des Mieters zeitnah zu erreichen und bei der Rückgabe und Neuvermietung seines Mietobjekts keinen größeren Ausfall hinnehmen zu müssen.
Für den Mieter mag die Frage von Interesse sein, unter welchen Umständen ein vorzeitiger Auszug aus der Mietwohnung möglich ist oder, falls noch kein Ersatzwohnraum gefunden wurde, inwieweit er den sozialen Kündigungsschutz in Anspruch nehmen kann.
Für beide Seiten gleichermaßen von Interesse sind neben den Renovierungspflichten und den Fragen um die korrekte Nebenkostenabrechnung die häufig auftretenden Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der Miete, insbesondere über die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Mieter zu einer Mietkürzung wegen Mängeln der Mietsache oder der Vermieter zu einer Mieterhöhung berechtigt ist.
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