Rechtsanwalt Josef Weiß
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M i e t -  u n d   P a c h t r e c h t

Ein  Miet- oder Pachtverhältnis ist immer wieder Anlass von Streitigkeiten.  Durch rechtzeitigen anwaltlichen Rat verhalten Sie sich von vornherein richtig und können so viele Probleme und Kosten vermeiden.

Ich berate und vertrete Mieter und Vermieter bzw. Pächter und Verpächter in allen Bereichen des Miet- und Pachtvertragsrechts.

Für  den Vermieter steht die pünktliche Einhaltung der Mietzahlung und die Erhaltung seines Mietobjekts im Vordergrund. Im Falle einer notwendigen Kündigung ist für ihn vor allem von Belang, den Auszug des Mieters zeitnah zu erreichen und bei der Rückgabe und Neuvermietung seines Mietobjekts keinen größeren Ausfall hinnehmen zu müssen.

Für  den Mieter mag die Frage von Interesse sein, unter welchen Umständen ein vorzeitiger Auszug aus der Mietwohnung möglich ist oder, falls noch kein Ersatzwohnraum gefunden wurde, inwieweit er den sozialen  Kündigungsschutz in Anspruch nehmen kann.

Für  beide Seiten gleichermaßen von Interesse sind neben den Renovierungspflichten und den Fragen um die korrekte Nebenkostenabrechnung die häufig auftretenden Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der Miete, insbesondere über die Frage, unter  welchen Voraussetzungen der Mieter zu einer Mietkürzung wegen Mängeln  der Mietsache oder der Vermieter zu einer Mieterhöhung berechtigt ist.

Häufig befasse ich mich in meiner Beratungs- und Vertretungspraxis im Mietrecht mit

  • der Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen,
  • der Geltendmachung von Mieterhöhungen oder Mietminderungen wegen Mängeln,
  • der Verpflichtung zur Durchführung von Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen bei Auszug,
  • allen Fragen der Wirksamkeit einer fristgemäßen oder fristlosen Kündigung,
  • der Durchführung einer Räumungsklage und der Beitreibung von Mietrückständen,
  • der Beratung und Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen.

Gerne berate ich Sie auch zu allen weiteren Fragen im Miet- und Pachtrecht.

Eine kostengünstige, auch regelmäßige Beratung von Mietern ist durch die  Mitgliedschaft bei der Mieterschutzvereinigung “Mieterbeistand e.V.”  möglich, welcher Sie als Mieter in meiner Kanzlei beitreten können.  Nähere Informationen erhalten Sie unter www.mieterbeistand.de.

Als  Vermieter erhalten Sie nähere Information zu allen für Sie relevanten Fragen und aktuellen Problemen rund um das eigene Haus unter www.hausundgrund.de