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Im Familienrecht geht es zumeist um sehr emotional geführte Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal sehr nahe standen. Um eskalierenden Streit und größeren Schaden zu vermeiden, ist es deshalb zu empfehlen, anwaltlichen Rat schon in einer sehr frühen Phase in Anspruch zu nehmen. So können vermeintliche Streitpunkte aufgeklärt und Konflikte rechtzeitig entschärft werden.
Sinnvoll ist es dabei immer, im gegenseitigen Interesse zunächst die Möglichkeiten einer außergerichlichen Streitbeilegung auszuschöpfen. Gelingt dies nicht, so sind auch die Familiengerichte in einem vom Gesetzgeber in den letzten Jahren erheblich umgestalteten Verfahren bemüht, einvernehmliche Regelungen zu treffen, damit es möglichst keine Sieger und Verlierer gibt. Dies verlangt den Beteiligten mitunter einiges ab, je nach Gemüts- und Interessenlage.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet kann ich Sie auf der Basis meiner sozialen Kompetenzen und dem Gespür für Ihre seelische Situation in den verschiedenen Phasen der Trennung und des Verfahrens mit Rat und Tat dabei unterstützen, ein für Sie akzeptables Ergebnis zu erreichen und auch darauf achten, dass Nervenbelastung, Energie-, Geld- und Zeitaufwand in einem für Sie akzeptablen Verhältnis zum erzielten Erfolg stehen.
Die fachlichen Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen dabei auf dem Ehescheidungsrecht und den Scheidungsfolgen wie
- Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, Kindes- und Ehegattenunterhalt,
- Zuweisung der Ehewohnung und Fragen der Hausratsaufteilung, sowie
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung.
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Häufig befasse ich mich in meiner Beratungs- und Vertretungspraxis im Familienrecht damit,
- einvernehmliche und kostengünstige Lösungen unmittelbar nach der Trennung anzustreben, insbesondere bei Regelungen zur Zuweisung von Ehewohnung und Hausrat,
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen zu entwerfen, zu prüfen und zu verhandeln,
- über die Scheidungsvoraussetzungen zu beraten und meine Mandanten im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren und den oben genannten Scheidungsfolgesachen zu vertreten,
- Ehegatten- und Kindesunterhaltsansprüche zu berechnen und geltend zu machen;
- Mandanten mit geringen Einkünften über die Möglichkeiten der Verfahrenskostenhilfe zu beraten und hierzu Anträge zu stellen.
Selbstverständlich berate ich Sie auch gerne in allen anderen Fragen des Familienrechts.
Weitere grundsätzliche Informationen und aktuelle Entscheidungen und Fragen zum Familienrecht finden Sie unter www.familienanwaelte-dav.de
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